Bundeswehr-Uniformen sind nebeneinander aufgehängt. Auf der linken Schulter ist jeweils eine kleine Deutschlandflagge aufgenäht. © Karsten Klama / fundus.media

Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht

Kriegsdienstverweigerung ist ein durch die Menschenrechte geschütztes Fundament unserer Demokratie. Das Grundgesetz (Art. 4 Abs. 3) garantiert ausdrücklich:

„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“

Kriegsdienstverweigerung kann für viele Lebenssituationen relevant sein – unter anderem für:

  • Auszubildende und Studierende, die ein Studium oder eine Ausbildung über die Bundeswehr begonnen haben und aus Gewissensgründen aussteigen möchten
  • Soldat*innen, die im Dienst einen kritischeren Blick auf die Bundeswehr und ihre Einsatzrealität entwickeln
  • Berufs- und Zeitsoldat*innen, die ihre Haltung gegenüber Auslandseinsätzen oder der Teilnahme an militärischen Operationen überdenken
  • Eltern, deren minderjährige Kinder Interesse am Eintritt in die Bundeswehr zeigen

Das Zentrum Oekumene bietet kompetente Ansprechpersonen für alle Fragen rund um die Kriegsdienstverweigerung.

Unsere Beratung ist:

  • unabhängig von Konfession oder Weltanschauung
  • vertraulich
  • kostenfrei

Zur Orientierung und Gewissensklärung stellen wir die Broschüre „Finde deinen Weg“ zur Verfügung. Ein ergänzendes Erklärvideo bietet einen verständlichen Überblick über Rechte, Abläufe und Hintergründe der Kriegsdienstverweigerung.

Weltweit wächst die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung als Teil der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.

Durch die Zusammenarbeit mit Connection e. V. unterstützt das Zentrum Oekumene auch Menschen aus der internationalen Ökumene. Wir vermitteln Beratung, Begleitung und Informationen zu Rechten und Möglichkeiten der Kriegsdienstverweigerung im globalen Kontext.

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Pfarrerin Sabine Müller-Langsdorf

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